Ein Rechtsstreit kann äußerst kostspielig sein, da er mit Anwalts- und Gerichtskosten vor, während und sogar nach dem eigentlichen Prozess verbunden ist.
Ein Rechtsstreit ist teuer – und zwar unabhängig davon, ob Sie ihn gewinnen. Anwalts- und Gerichtskosten fallen vor, während und teils noch nach dem Verfahren an, und schon ein mittlerer Handelsstreit summiert sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag. Dieser Beitrag zeigt, woraus sich Prozesskosten zusammensetzen, mit welchen Stundensätzen Unternehmen rechnen müssen und wie sich das Kostenrisiko schon im Vertrag begrenzen lässt.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten eines Rechtsstreits für Unternehmen?
Ein Rechtsstreit kann äußerst kostspielig sein, da er Anwalts- und Gerichtskosten vor, während und sogar nach dem eigentlichen Prozess verursacht. Abgesehen von Pro-bono-Mandaten arbeiten Anwälte weder in Deutschland noch anderswo kostenlos – zumindest nicht in Zivil- und Handelssachen.
Um einen Prozess zu führen, müssen die Parteien Anwälte beauftragen, die in der Regel auf Stundenbasis abrechnen. Die Stundensätze liegen dabei zwischen 200 und 700 EUR und variieren je nach Kanzlei, Anzahl der beteiligten Anwälte, Komplexität der Angelegenheit und weiteren Faktoren.
Zu den Anwaltskosten kommen die Gerichtskosten hinzu, und auch der Streitwert bestimmt mit, wie teuer ein Verfahren wird. Unter dem Strich kostet ein Rechtsstreit schnell Tausende von Euro – weshalb es das Ziel jedes Unternehmens sein sollte, ihn zu vermeiden. Ein solides Verständnis der wirtschaftlichen Folgen hilft genau dabei: Wer die Kostentreiber kennt, kann Streitigkeiten früher und günstiger beilegen oder von vornherein entschärfen.
Was ist der Unterschied zwischen Anwaltskosten und Gerichtskosten?
Obwohl beide Begriffe ähnlich klingen und oft synonym verwendet werden, gibt es einen klaren Unterschied zwischen Anwaltskosten und Gerichtskosten. Diesen Unterschied zu kennen ist wichtig, denn er schafft Klarheit über die Gesamtkosten eines Rechtsstreits.
Gerichtskosten: Hierunter fallen die Kosten für Einreichung, Anhörung, Schlichtung und die weiteren Dienstleistungen des Gerichts im Verfahren. Sie werden vom zuständigen Gericht erhoben. Eine Partei kann unter bestimmten Umständen – meist wegen eines nachgewiesenen Mangels an wirtschaftlichen Mitteln und abhängig von der jeweiligen Gerichtsbarkeit – beantragen, von der Zahlung befreit zu werden (Prozesskostenhilfe). Gerichtskosten sind auf EU-Ebene nicht harmonisiert, sondern werden durch nationales Recht festgelegt und unterscheiden sich daher von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.
Anwaltskosten: Um einen Rechtsstreit zu führen, müssen die Parteien einen Anwalt beauftragen, der ein Honorar verlangt – es sei denn, er übernimmt den Fall pro bono. In der Regel wird auf Stundenbasis abgerechnet. Der Stundensatz richtet sich nach der Erfahrung des Anwalts: Erfahrene Anwälte verlangen mehr als Kolleginnen und Kollegen am Karrierebeginn. Die Gesamtkosten hängen daher von der Zahl der Stunden ab, die das Team am Fall arbeitet.
Hinzu kommen die sogenannten Auslagen – Kosten, die dem Anwalt für den Mandanten entstehen. Anwaltshonorar und Auslagen zusammen bilden die Anwaltskosten. In der Regel trägt am Ende die unterlegene Partei die Kosten der Gegenseite; die genaue Verteilung entscheidet das Gericht jedoch von Fall zu Fall und legt fest, welcher Prozentsatz der Kosten von wem zu tragen ist.
Was ist in den Prozesskosten enthalten?
Auch wenn jeder Rechtsstreit anders ist, umfassen die Kosten im Allgemeinen die vorbereitenden Tätigkeiten, Ermittlung und Recherche, Verhandlungen mit der Gegenpartei, den eigentlichen Rechtsstreit und mögliche Rechtsmittel. Die Höhe hängt also vor allem davon ab, wie viele dieser Phasen ein Fall bis zur Lösung durchläuft. Die meisten Streitigkeiten durchlaufen folgende Phasen:
Vorbereitende Tätigkeiten: Eine Partei erhebt ihren Anspruch gegenüber der anderen, in der Regel schriftlich – egal ob es um eine Vertragsverletzung, einen Schaden oder eine nicht erfüllte Pflicht geht. Der Anwalt des Klägers fordert den Beklagten auf, das beanstandete Verhalten zu korrigieren. Je nach Reaktion endet der Streit hier oder geht in die nächste Phase.
Untersuchung und Recherche: Die Anwälte prüfen den Fall gründlich – Ursachen, Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und geltendes Recht. Sie sammeln die nötigen Beweise (Rechtsprechung, Zeugen, Unterlagen) und entwickeln die passende Rechtsstrategie. Das ist meist die kostspieligste Phase, weil Recherche und Strategieplanung viele Arbeitsstunden – und damit höhere Gebühren – verursachen.
Verhandlung mit der anderen Partei: Die Anwälte beider Seiten versuchen, eine Lösung zu finden, die ihren Mandanten zugutekommt. Scheitert die außergerichtliche Beilegung, bleibt nur der Weg vor Gericht.
Rechtsstreit: Bei der Justizbehörde wird eine Klage eingereicht. Darin legen die Parteien dar, welchen Anspruch sie haben und was sie fordern. Der Beklagte muss antworten; danach folgt die Beweisphase, in der beide Seiten ihre Beweise vorlegen. Schließlich entscheidet das Gericht, wer obsiegt.
Berufung: Nach dem Urteil kann die unterlegene Partei (der Berufungskläger) ein höheres Gericht anrufen, um die Entscheidung überprüfen zu lassen. Das Berufungsgericht prüft Akten und Beweise und entscheidet, ob das erstinstanzliche Urteil korrekt war. Die Einlegung eines Rechtsmittels hebt die erste Entscheidung nicht automatisch auf – dafür muss dem Antrag stattgegeben werden.
Durchschnittliche Stundensätze
Die durchschnittlichen Stundensätze variieren je nach Land stark. Das Vereinigte Königreich führt die Rangliste mit rund 700 Euro pro Partnerstunde in der Prozessführung an, während der Satz in Kontinentaleuropa auf bis zu 600 Euro sinkt. In Deutschland verlangt ein Partner im Durchschnitt 400 Euro pro Stunde – 300 Euro weniger als seine britischen Kollegen. Bei Associates ist die Kluft geringer: Der Unterschied zwischen ihren Stundensätzen beträgt etwa 120 Euro. Das sind allgemeine Richtwerte; die konkreten Kosten hängen stark vom Profil der Kanzlei und der Komplexität des Falls ab.
Was kann zu Rechtsstreitigkeiten führen?
Für Unternehmen ist es entscheidend, die Hauptursachen von Rechtsstreitigkeiten zu kennen, um Klagen zu vermeiden. Auch wenn das Risiko stark von der Geschäftstätigkeit abhängt, sind die häufigsten Auslöser folgende:
Vertragsverletzungen: Verträge sind das wichtigste Instrument, um Geschäftsbeziehungen zwischen Partnern, Auftragnehmern, Lieferanten und Kunden zu regeln, und legen die Rechte und Pflichten der Parteien fest. Selbst sorgfältig formulierte Verträge können Streit nicht immer verhindern, weil sich eine spätere Nichteinhaltung bei der Gestaltung nicht vorhersehen lässt. Schlecht formulierte Verträge erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsstreits jedoch deutlich – mit entsprechend hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Eine konsequente Durchsetzung Ihrer Verträge senkt dieses Risiko.
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern: Gesellschafter sind sich uneins über die Führung des Unternehmens, missbrauchen Firmengelder oder verletzen treuhänderische Pflichten. All das kann zu Rechtsstreitigkeiten führen. Klar formulierte Gesellschaftsverträge und Satzungen entschärfen diese Konfliktursachen.
Vertraulichkeit: Häufig werden rechtliche Schritte gegen eine zur Geheimhaltung verpflichtete Partei eingeleitet, um die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte zu verhindern. Verträge, die den Umfang der Vertraulichkeitspflichten klar definieren, schützen das Unternehmen und beugen künftigen Rechtsstreitigkeiten vor.
Fazit
Prozesskosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen und wachsen mit jeder Phase, die ein Streit durchläuft. Der wirksamste Hebel liegt daher nicht im Gerichtssaal, sondern im Vertrag: Klare Formulierungen, sauber definierte Pflichten und eine konsequente Nachverfolgung Ihrer Vereinbarungen senken das Risiko, überhaupt in einen kostspieligen Rechtsstreit zu geraten.
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