Im Gegensatz zur mündlichen Absprache – bei der später oft Aussage gegen Aussage steht – bietet ein schriftlicher Vertrag deutlich mehr Sicherheit. Alle Parteien können die getroffenen Abmachungen jederzeit nachlesen, und im Streitfall dient das Dokument als wichtiger Beweis. In dieser Einführung für Unternehmer erklären wir, warum schriftliche Vereinbarungen so wichtig sind, was genau darunter zu verstehen ist und welche Inhalte darin nicht fehlen dürfen. Außerdem geben wir praktische Tipps, wie Sie eine rechtssichere schriftliche Vereinbarung erstellen.
Was ist eine schriftliche Vereinbarung?
Eine schriftliche Vereinbarung ist im Grunde nichts anderes als ein Vertrag, der in Textform festgehalten und von den beteiligten Parteien unterzeichnet wird. Sie dokumentiert eine Abmachung zwischen zwei oder mehr Parteien und macht die Bedingungen für alle verständlich und verbindlich. Rechtlich gesehen hat eine schriftliche Vereinbarung die gleiche Bedeutung wie ein mündlich geschlossener Vertrag – mit dem Unterschied, dass alle Punkte explizit niedergeschrieben sind. Das schafft Klarheit über den Inhalt des Vertrages und erleichtert die Durchsetzung der vereinbarten Rechte und Pflichten.
Abgrenzung zu anderen Vertragsformen: Verträge können auf verschiedene Weisen geschlossen werden – mündlich, schriftlich oder sogar konkludent (durch schlüssiges Handeln). Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit und Formfreiheit: Ein Handschlag oder eine mündliche Zusage kann einen gültigen Vertrag begründen. Allerdings fehlt bei mündlichen Abmachungen die klare Dokumentation. Eine schriftliche Vereinbarung bietet deutlich mehr Beweissicherheit und Formalität. Sie ist weniger aufwendig als etwa ein notariell beurkundeter Vertrag (der z.B. bei Immobilienkäufen vorgeschrieben ist), aber formeller und verlässlicher als ein bloßer mündlicher „Gentlemen’s Agreement“.
Beispiele für typische Anwendungsfälle: In der unternehmerischen Praxis werden viele Verträge schriftlich geschlossen. Typische schriftliche Vereinbarungen sind zum Beispiel: ein Geschäftsvertrag mit einem Kunden oder Lieferanten (etwa über eine Projektzusammenarbeit oder Lieferung von Waren), ein Mietvertrag über Büroräume, eine Kooperationsvereinbarung zwischen zwei Firmen, ein Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter oder eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zum Schutz sensibler Informationen. In all diesen Fällen sorgt ein schriftlicher Vertrag dafür, dass beide Seiten genau wissen, woran sie sind, und was von ihnen erwartet wird
Wann ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich oder sinnvoll?
Gesetzliche Vorgaben: In einigen Fällen ist die Schriftform nicht nur empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bestimmte Verträge müssen laut Gesetz schriftlich abgeschlossen werden – beispielsweise Arbeitsverträge, Kündigungen, Mietverträge oder Bürgschaften. Das bedeutet, ohne Unterschrift auf Papier (oder digitale Signatur mit entsprechender Qualifikation) sind solche Vereinbarungen unwirksam. Der Gesetzgeber verlangt die Schriftform vor allem bei Vereinbarungen mit großer Tragweite oder besonderem Schutzbedürfnis, um Klarheit und Beweissicherheit zu gewährleisten. Wenn Sie also etwa einen Mitarbeiter befristet einstellen oder eine Bürgschaft übernehmen, ist die schriftliche Form unerlässlich.

Vorteile der Schriftform: Auch wenn das Gesetz nicht ausdrücklich eine Schriftform vorschreibt, ist es in der Praxis oft sehr sinnvoll, wichtige Absprachen schriftlich festzuhalten. Einige zentrale Vorteile einer schriftlichen Vereinbarung sind:
- Eindeutigkeit und Klarheit: Alle Vertragsbedingungen – von Leistungen über Preise bis zu Terminen – sind schwarz auf weiß definiert. Das beugt Missverständnissen vor, da beide Seiten denselben Text vorliegen haben und ihn vor Unterschrift prüfen konnten.
- Beweisbarkeit: Kommt es später zu Unstimmigkeiten oder sogar rechtlichen Auseinandersetzungen, dient der schriftliche Vertrag als Beweismittel. Er dokumentiert, was tatsächlich vereinbart wurde, und kann vor Gericht vorgelegt werden. Ohne schriftliche Unterlage ist es viel schwieriger, den Vertragsinhalt zu beweisen.
- Verbindlichkeit und Ernsthaftigkeit: Ein schriftlicher Vertrag signalisiert, dass beide Parteien es ernst meinen und sich an die Abmachungen gebunden fühlen. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Zudem überlegt man bei der schriftlichen Ausarbeitung genauer, was man vereinbart – schwammige Formulierungen oder offene Punkte fallen dabei eher auf und können geklärt werden.
- Schutz vor späteren Änderungen: Oft enthält ein schriftlicher Vertrag eine Klausel, dass Änderungen der Schriftform bedürfen (eine sogenannte Schriftformklausel). Damit wird verhindert, dass eine Partei sich auf irgendeine informelle Nebenabsprache beruft, die nicht im Vertrag steht. Alles Relevante bleibt im Dokument nachvollziehbar.
Risiken einer mündlichen Absprache: Theoretisch sind mündliche Vereinbarungen in vielen Fällen genauso rechtsgültig wie schriftliche – sie sind nur schwerer nachzuweisen. Wenn keine schriftliche Dokumentation existiert, trägt im Streitfall die benachteiligte Partei die Beweislast. Vor Gericht stehen dann oft Aussage gegen Aussage. Die Praxis zeigt: Wer sich auf eine für ihn vorteilhafte mündliche Zusage beruft, hat schlechte Karten, denn ohne schriftlichen Nachweis lässt sich diese Abrede meist nicht zur Überzeugung des Gerichts beweisen.
Anders ausgedrückt, im Zweifel wird eine Forderung aus einer bloß mündlichen Absprache kaum durchsetzbar sein. Dieses Risiko kann gravierende Folgen haben – vom Verlust von Ansprüchen bis hin zu teuren Rechtsstreitigkeiten, die man mit einem einfachen Schriftstück hätte vermeiden können.
Kurz gesagt: Immer dann, wenn es um wichtige oder wertvolle Abmachungen geht, sollten Sie zur Sicherheit eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen. Sie profitieren von klar geregelten Verhältnissen und minimieren das Risiko von Problemen durch unterschiedliche Erinnerungen oder Interpretationen.
Wichtige Inhalte einer schriftlichen Vereinbarung
Beim Erstellen einer schriftlichen Vereinbarung gibt es bestimmte Kerninhalte, die in keinem Vertrag fehlen sollten. Diese Punkte sorgen dafür, dass die Vereinbarung vollständig und verständlich ist

- Vertragspartner: Nennen Sie alle beteiligten Parteien mit vollem Namen und Anschrift. Bei Unternehmen sollten auch Rechtsform und Vertretungsberechtigter angegeben werden. Eine eindeutige Identifizierung der Vertragspartner ist wichtig, damit klar ist, wer die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag trägt.
- Vertragsgegenstand: Beschreiben Sie präzise, worum es in der Vereinbarung geht. Welcher Gegenstand oder welche Leistung wird ausgetauscht? Zum Beispiel: „Unternehmen A verpflichtet sich, Software X an Unternehmen B zu liefern“ oder „Person Y vermietet an Person Z die Bürofläche in Musterstraße 1“. Je konkreter der Vertragsgegenstand definiert ist, desto weniger Raum für Interpretationen bleibt.
- Leistungen & Pflichten: Legen Sie fest, wer was wann zu tun hat. Welche Leistungen erbringt die eine Partei, und welche Gegenleistung erbringt die andere? Hier gehören alle Pflichten beider Seiten hinein. Zum Beispiel: Lieferfristen, Qualitätsstandards, Abnahmepflichten, Mitwirkungspflichten des Kunden oder bestimmte Verhaltensregeln. Wichtig ist, klar aufzuschlüsseln, welche Partei welche Verpflichtungen übernimmt, damit jeder weiß, was von ihm erwartet wird.
- Zahlungsmodalitäten: Falls die Vereinbarung mit Zahlungen zu tun hat (etwa bei Kauf- oder Dienstleistungsverträgen), sollten Preis und Zahlungsbedingungen klar geregelt sein. Dazu zählen der Preis bzw. die Vergütung, Fälligkeitstermine (Zahlungsfristen), die Zahlungsweise (Überweisung, Lastschrift etc.) und ggf. Bedingungen wie Skonti, Anzahlungen oder Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung. So vermeiden Sie Streit darüber, wann und wie viel gezahlt werden muss.
- Laufzeit & Kündigung: Bestimmen Sie, wie lange die Vereinbarung gelten soll und unter welchen Umständen sie beendet werden kann. Ist der Vertrag befristet (bis zu einem bestimmten Datum oder Ereignis) oder unbefristet? Wenn unbefristet, gibt es Kündigungsfristen? Legen Sie fest, mit welchem Vorlauf und in welcher Form (schriftlich, per Einschreiben etc.) eine Kündigung erfolgen muss. Bei befristeten Verträgen kann auch geregelt sein, ob eine Verlängerung automatisch erfolgt oder nicht. Eine klare Kündigungsregelung schützt beide Seiten und sorgt dafür, dass niemand unerwartet aus der Vereinbarung gedrängt wird oder endlos gebunden bleibt.
- Haftung & Gewährleistung: Regeln Sie, wer im Schadensfall haftet und in welchem Umfang. Gerade bei Geschäftsvereinbarungen ist es sinnvoll festzulegen, für welche Schäden eine Partei aufkommt, ob die Haftung begrenzt wird (etwa auf die Höhe des Auftragswerts) oder ob bestimmte Haftungsfälle ausgeschlossen sind. Ähnliches gilt für Gewährleistung bei Mängeln: Wenn z.B. ein geliefertes Produkt Fehler aufweist, wie lange und in welcher Form haftet der Lieferant dafür? Solche Klauseln schaffen Klarheit darüber, wie Risiken verteilt sind, und können teure Streitigkeiten im Nachhinein verhindern.
- Sonstige Regelungen: Hierunter fallen alle zusätzlichen Abmachungen, die für die Parteien wichtig sind. Häufig beinhaltet eine schriftliche Vereinbarung z.B. eine Vertraulichkeitsklausel (Geheimhaltung vertraulicher Informationen), insbesondere wenn sensible Daten oder Geschäftsgeheimnisse ausgetauscht werden. Auch Wettbewerbsverbote oder Exklusivitätsvereinbarungen können relevant sein, falls die Parteien so etwas wünschen. Ebenfalls üblich sind Vereinbarungen zur Streitbeilegung – etwa die Wahl des Gerichtsstands (welches Gericht örtlich zuständig sein soll, falls es doch zum Prozess kommt) oder die Vereinbarung eines Schiedsgerichtsbzw. einer Mediation, um Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen. Diese „sonstigen“ Klauseln runden den Vertrag ab und decken Bereiche ab, die über den unmittelbaren Leistungs- und Zahlungsaspekt hinausgehen.
- Unterschriften: Zum Abschluss müssen alle Parteien die Vereinbarung rechtsgültig unterschreiben. Die Unterschrift (mit Datum und Ort) dokumentiert, dass jede Partei mit dem Inhalt einverstanden ist und sich daran binden möchte. Ohne Unterschrift ist das Dokument im rechtlichen Sinne meist nur ein Entwurf. Achten Sie darauf, dass jede Vertragspartei ein Exemplar erhält. Bei Bedarf kann eine schriftliche Vereinbarung auch digital unterschrieben werden (mit einer qualifizierten elektronischen Signatur), was der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist – wichtig ist in jedem Fall, dass eindeutig erkennbar ist, wer unterschrieben hat.
Diese Inhalte bilden das Grundgerüst jeder schriftlichen Vereinbarung. Je nach Art des Vertrags können natürlich noch weitere spezifische Punkte hinzukommen – doch die oben genannten Elemente sollte man immer abdecken, um einen umfassenden und klaren Vertrag zu erhalten.
Tipps für eine rechtssichere schriftliche Vereinbarung
Eine schriftliche Vereinbarung zu erstellen, ist kein Hexenwerk.

Mit den folgenden praktischen Tipps stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag verständlich und rechtssicher wird:
- Klare, verständliche Formulierungen: Schreiben Sie so, dass auch ein branchenfremder Dritter den Vertrag verstehen könnte. Vermeiden Sie unnötigen Fachjargon oder verschachtelte Sätze. Definieren Sie wichtige Begriffe, falls nötig, direkt im Vertrag. Zum Beispiel: Wenn Sie im Vertrag Abkürzungen oder technische Begriffe nutzen, erklären Sie diese kurz. Klare Sprache hilft allen Beteiligten und reduziert das Risiko unterschiedlicher Interpretationen.
- Vollständigkeit – nichts nur mündlich vereinbaren: Stellen Sie sicher, dass alle Abmachungen schriftlich festgehalten sind. Oft bespricht man Details mündlich oder per E-Mail – solche Punkte gehören ebenfalls in den Vertrag oder zumindest als Anlage dazu. Verlassen Sie sich nicht auf das Gedächtnis oder „das wird schon klar sein“. Was nicht im Vertrag steht, kann später schwer eingefordert werden. Daher: Lieber jeden wichtigen Punkt aufnehmen, als im Nachhinein Lücken zu entdecken.
- Wichtige Klauseln nicht vergessen: Einige Standardklauseln erhöhen die Rechtssicherheit Ihrer Vereinbarung. Ein Beispiel ist die Salvatorische Klausel, die festhält, dass der restliche Vertrag gültig bleibt, selbst wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten. So verhindern Sie, dass der ganze Vertrag ungültig wird, nur weil ein Punkt rechtlich problematisch ist. Ebenfalls sinnvoll ist eine bereits erwähnte Schriftformklausel – also der Hinweis, dass Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags der Schriftform bedürfen. Dadurch vermeiden Sie Diskussionen über angebliche mündliche Nebenabreden. Diese Klauseln können Sie meist aus bewährten Mustern übernehmen.
- Im Zweifel Expertenrat einholen: Wenn der Vertrag komplex ist oder größere Werte auf dem Spiel stehen, scheuen Sie sich nicht, einen Rechtsanwalt drüber schauen zu lassen. Juristen können Formulierungen rechtlich wasserdicht machen und wissen, worauf zu achten ist (etwa bei Haftungsbeschränkungen oder aktuellen gesetzlichen Vorgaben). Alternativ gibt es auch Vertragsmanagement-Software oder Mustervertrag-Vorlagenfür gängige Vereinbarungen, die Ihnen helfen, an alle wichtigen Punkte zu denken. Nutzen Sie solche Hilfsmittel, wenn Sie unsicher sind – das ist günstiger, als einen Rechtsstreit wegen eines schlecht aufgesetzten Vertrags zu riskiere3n.
Mit diesen Tipps stellen Sie sicher, dass Ihre schriftliche Vereinbarung nicht nur formal korrekt, sondern auch klar und fair für alle Seiten ist. Jeder Vertrag ist am Ende nur so gut wie sein Inhalt und seine Verständlichkeit – investieren Sie also ein wenig Mühe in die Ausarbeitung, es zahlt sich aus.